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Rücknahme der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten!


Rücknahme der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten!

Das Nordrhein-Westfälische Ladenöffnungsgesetz von CDU/FDP muss durch ein Ladenschlussgesetz von SPD/Grüne ersetzt werden!

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Düsseldorf fordert folgende Rahmenbedingungen für das ein neues Ladenschlussgesetz:

  • Ladenöffnungszeiten 9:00-18:30 Uhr, Samstags 9:00-14:00 Uhr;
  • Wiedereinführung von Ausnahmeregelungen gemäß des Bundesladenschlussgesetzes von 1989
  • Abschaffung der Sonntagsöffnung

Begründung:

2006 fiel im Rahmen der Föderalismusreform die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten in die Verantwortung der Länder.

Daraufhin peitschte die CDU/FDP-Landesregierung innerhalb weniger Wochen ein neues Gesetz durch das Parlament. Der Unterschied drückt sich schon in der Bezeichnung aus: aus dem bisherigen „Ladenschlussgesetz“ wurde das „Ladenöffnungsgesetz“.

Seit 2006 Ladenöffnungszeiten von 0-24 Uhr an Werktagen, zahlreiche Ausnahmereglungen für die Sonntage, die dazu führen, dass es in manchen Städten zu annähernd 20 verkaufsoffenen Sonntagen kommt.

Auch vor dieser Lockerung des Ladenschlusses hat es seit 1989 sukzessive Gesetzesänderungen zur Aushöhlung des Ladenschlusses gegeben. Es begann mit dem Dienstleistungsdonnerstag, über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten von 6-20 Uhr, samstags von 6-16 Uhr bis hin zur Einführung von 4 verkaufsoffenen Sonntagen durch die SPD/Grüne-Bundesregierung.

Jeder Verschlechterung ging eine Kampagne voraus, um die Notwendigkeit zur Lockerung des Ladenschlussgesetztes begründen sollten:

  • strenge Reglements behindern den Wettbewerb
  • der Umsatz kann durch verlängerte Öffnungszeiten gesteigert werden *die Sonntagsarbeit ist nötig, damit Stadtteilfeste stattfinden können, damit Touristen einkaufen können
  • es wird mehr Personal eingestellt
  • Sonntagsarbeit ermöglicht mehr Frauen, berufstätig zu sein

Der Einzelhandelsverband trat 2000 aus dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag aus, weil Ihnen die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit zu teuer waren.

Die Folgen für die Kolleginnen und Kollegen sind fatal: Verdi NW beschreibt sie in seinem „Betriebsräteratschlag“ 1/2011 wie folgt:

„Im Einzelhandel findet durch Zwangsteilzeit, geringfügiger Beschäftigung und untertariflicher Bezahlung regelrecht eine Verarmung großer Teile der Beschäftigten statt. Dazu haben auch die längeren Öffnungszeiten ihren Beitrag geleistet. Die „Pionier-Unternehmen“ für längere Öffnungszeiten haben ihren zusätzlichen Arbeitskräftebedarf für die Spät- und Nachtarbeit überwiegend mit geringfügig Beschäftigten gedeckt. Mittlerweile arbeiten fast ein Drittel der Beschäftigten dieser Unternehmen als so genannte Minijobber.

Den geringfügig Beschäftigten werden in der Regel die tariflichen Spät- und Nachtarbeitszuschläge nicht gewährt, obwohl sie ihnen zustehen. Es ist gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnis, dass Nachtarbeit gesundheitsschädlich ist (...) Für uns Gewerkschafter – wie auch für die Kirchen und ihre Verbände – sind die Positionierungen zu den Ladenöffnungszeiten eine Diskussion um gesellschaftliche Werte. Deshalb haben wir uns zur „Allianz für den freien Sonntag“ zusammengeschlossen.

Es geht um die Frage, ob wir alle gesellschaftlichen Bereiche den vermeintlich ökonomischen Zwängen unterordnen müssen. Wir sagen dazu sehr entschieden Nein. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Gesellschaft gemeinsame freie Zeit braucht. Wir brauchen den arbeitsfreien Sonntag als gemeinsamen freien Tag für die Familie, Freunde und Be- kannte, für das Vereinsleben und für kulturelle und religiöse Zusammenkünfte. Der wöchentliche gemeinsame freie Tag darf nur für gesellschaftlich dringend notwendige Arbeit ausgesetzt werden. Dies gilt für Rettungsdienste, Krankenpflege, Versorgung usw. – aber sicher nicht für ein Einkaufserlebnis.

Wir sind aber auch der Auffassung, dass Nachtarbeit nur dort geleistet werden sollte, wo sie gesellschaftlich unbedingt notwendig ist. Die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse zur Gesundheitsschädlichkeit von dauerhafter Nachtarbeit sind dringend zu beachten. Menschliche Arbeitsbedingungen gehören in unsere Wertedebatte.“

Die Umsätze entwickelten sich in dieser Zeit: 2006 = +1,2% 2007 = - 1,3% 2008 = - 0,6% 2009 = - 3% 2010 = + 2,5%

Die Behauptung, dass gelockerte Ladenöffnungszeiten zu mehr Umsatz führt hat sich, wie erwartet, nicht bewahrheitet. Ausschlaggebend für den Umsatz ist die Gehaltsentwicklung.

Eine vom Land in Auftrag gegebene Umfrage hat festgestellt, dass die Ladenöffnungszeiten nach 18 Uhr generell wenig genutzt werden. Nur rund 15% kaufen zwischen 18 und 20 Uhr ein.

Im Koalitionsvertrag der SPD/Grünen-Landesregierung sind Einschränkungen der Ladenöffnung beschlossen. Die Formulierungen sind allerdings sehr schwammig.

Seit September liegt den Fraktionen nur ein Evaluationsbericht vor, der als Diskussionsbasis für ein neues Ladenschlussgesetz dienen soll, das 2012 in Kraft treten soll.

Die SPD hat sich in ihren Landtagswahlprogramm verpflichtet sich für „gute Arbeit“ einzusetzen, deshalb muss sie in dieser Frage klar an die Seite der Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel stellen.


Diskussionen

  • Sascha1895 ist dagegen
    +4

    Die Öffnungszeiten sollten wie bisher frei wählbar sein.

    Das klappt doch gut.

    Warum ein funktionierendes System verändern?

  • Mathherz ist dagegen
    +3

    Ich denke, die SPD ist gut beraten, hier nicht über das Ziel hinauszuschießen. In der Tat ist es richtig, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung und Eindämmung der Sonntagsöffnungen anzugehen. Das ist auch schon rein verfassungsrechtlich geboten, schließlich hat das BVG in einem Urteil die Sonntagsruhe noch einmal nachdrücklich unter Schutz gestellt.

    Davon getrennt würde ich allerdings die Debatte um die Öffnungszeiten in der Woche sehen. Hier sehe ich ehrlich gesagt keinen Regelungsbedarf. Ich kann es nicht genau belegen, glaube aber, dass wir in Düsseldorf im Höchstfall 10 oder 15 Supermärkte haben, die tatsächlich bis 24.00 Uhr geöffnet haben. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass z. b. der REWE-City-Markt an der Nordstraße auch NACH 22.00 Uhr gut frequentiert ist. Und von wegen, dort würde nur Alkohol und Zigaretten verkauft. Natürlich funktioniert das nur, weil ein dementsprechendes Klientel - jüngere, hochqualifizierte Arbeitnehmer und viele Selbstständige aus dem Dienstleistungssektor, die dementsprechende Arbeitszeiten inzwischen haben, in der Gegend wohnen und arbeiten. Wieso sollten wir denen die Möglichkeiten zum Einkauf mutwillig nehmen? In den allermeisten Fällen machen die Supermärkte doch eh um 22.00 Uhr zu, weil sich längere Öffnungszeiten schlicht nicht rechnen! Versuch doch mal im Sauerland nach 20.00 Uhr einzukaufen!

    Natürlich müssen auch die Beschäftigten im Einzelhandel unter unserem Schutz stehen. Aber ich glaube nicht, dass der über Weg der Arbeitszeit der richtige ist. Vielmehr muss auch hier unser guter Slogan "Gutes Geld für gute Arbeit" im Mittelpunkt stehen und wir sollten hier alles tun, um die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung gemeinsam mit den Gewerkschaften zu verbessern.

    Und noch eine sehr persönliche Anmerkung: Wir sollten aufpassen, dass wir mit Ladenschluss und Nichtraucherschutz nicht wieder in das alte Klischee der Bevormundungspartei verfallen. Inzwischen reagieren die Bürgerinnen und Bürger zunehmend allergisch gegen so etwas. Ich übrigens auch.

  • SPD-Duesseldorf ist dagegen
    +3

    Die SPD Derendorf-Golzheim meint dazu:

    Die Unternehmen und Einzelhändler sollten verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen tariflichen Mindestlohn zu bezahlen. Ferner werden die Unternehmen und Einzelhändler verpflichtet, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach 20 Uhr beschäftigt werden, einen Zuschlag zum regulären Stundenlohn zu bezahlen.

    Wir stehen auf der Seite der abhängig Beschäftigten und setzen uns für gute und gerechte Arbeitsbedingun-gen auch im Einzelhandel ein. In diesem Zusammenhang fordern wir einen (tariflichen bzw. gesetzlichen) Mindestlohn für alle in diesem Sektor Beschäftigten sowie einen Zuschlag zum Lohn für die Arbeit, die nach 20 Uhr geleistet wird.

    Das Argument, dass die im Rahmen vergangener Gesetzgebungen veränderten Ladenöffnungszeiten zu keinen nachhaltigen Steigerungen des Umsatzes in den betroffenen Sektoren führten, ist für die Frage einer zukünftigen Regulierung der Ladenöffnungszeiten nicht ausschlaggebend. Letztlich würde diese Argumenta-tion sich die Logik der Einzelhandels und Lobbyverbände zu Eigen machen und ausschließlich die Renditein-teressen von Gewerbetreibenden zum entscheidenden Parameter machen. Entscheidend ist jedoch erstens vielmehr die Frage, dass Beschäftige gerecht entlohnt werden, Zuschläge für späte Arbeitszeiten gezahlt werden und insgesamt gute Arbeits- und Mitbestimmungsbedingungen vorzufinden sind.

    Zur Wahrhaftigkeit der Debatte gehört auch, dass es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Oberstufen-schüler, Studierende, Eltern, etc.) gibt, die gerne speziell in den späten Abendstunden einer Beschäftigung nachgehen, um z. B. Geld für bestimmte Zwecke wie einen Urlaub, einen Führerschein oder größere An-schaffungen zu sparen. Wir anerkennen zweitens, dass es aus ganz unterschiedlichen und zu respektieren-den Gründen in urbanen Milieus wie Düsseldorf den realen Bedarf gibt, z. B. im Bereich der Nahversorgung durch Lebensmittel- und Supermärkte, auch am späteren Abend einkaufen zu können. Politische und ge-setzgeberische Beschlusslagen müssen vor diesem Hintergrund die Lebensrealität der Bevölkerung nachvoll-ziehen. Ferner erkennen wir, dass es im Rahmen bestehender Möglichkeiten, Ladengeschäfte am Abend zu öffnen, keineswegs zu einer Transformation der Stadt und der Stadtteile hin zu reinen und zeitlich völlig un-begrenzten Konsumorten gekommen ist.

    Vielmehr ist die Realität die, dass nur wenige Geschäfte sich dazu entscheiden, nach 19 oder 20 Uhr zu öffnen. Wir setzen uns insgesamt für eine humane Gesellschaft ein, die konsequent und spürbar auch Zeiten und Möglichkeitsräume der inneren Einkehr, der Reflexion und der Abkehr vom Kaufen und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen schafft. Vor diesem Hintergrund erscheint uns eine Begrenzung der Ladenöff-nung am Samstag auf 18 Uhr sowie ein generelles Verbot der Sonntags- und Feiertagsöffnung (mit den beschriebenen Ausnahmen von maximal vier pro Jahr) plausibel und notwendig.

  • Radschlaeger ist dagegen
    +2

    eine positionierung zu diesem thema kann nicht an wirtschaftlichen gesichtspunkten gebildet werden. vielmehr muss hier die bürgerin/der bürger im mittelpunkt stehen. welche bedürfnisse hat sie/er? wie kann man diese erfüllen?

    arbeitnehmer sind zum einen natürlich diejenigen, die hinter der ladentheke stehen. aber was ist mit denjenigen, die bis 18 uhr oder auch mal länger arbeiten? wann dürfen die sich ein buch, eine neue jacke oder lebensmittel kaufen?

    zum zweiten ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass nrw unterschiedlich ist. so ist die anforderung an eine ladenöffnung im tiefsten sauerland sicherlich anders als in einer stadt wie düsseldorf.

    welche geschäfte haben denn bis wann geöffnet? in der regel finden sich doch nur supermärkte die wirklich länger als 20 uhr geöffnet haben und dies nur in großstädten und "urbanen" stadtteilen, wo auch die klientel dafür wohnt. regelt die nachfrage nicht in ausreichendem maße die öffnungszeiten an werktagen? in der regel findet eine großflächige öffnung nach 20 uhr nicht statt und wie oben bereits angeführt, halte ich eine öffnung nach 18 uhr für notwendig, damit alle arbeitnehmer die chance haben sich auch unter der woche zu versorgen.

    was ist mit geringverdienern, die sich nach 20 uhr noch einmal mit lebensmittel versorgen wollen. kann die spd es sich leisten diese zu kiosken oder tankstellen zu schicken, wo sie unweit mehr bezahlen müssen?

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